1. Allgemeines
a) Telefon-Akquise ist ein Software-Programm von Markus Reinke Verkaufstraining. Die ladungsfähige Anschrift entnehmen Sie bitte der Website von Markus Reinke Verkaufstraining unter www.reinke-verkaufstraining.de .Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, z.B. Verträge über Hard- und Softwareprodukte, für Verkaufsmedien in Form von Büchern, Audio-CDs und DVDs, für digitale Verkaufsmedien wie z.B. Downloads von Programmen und von PDFs sowie für alle erbrachten Dienstleistungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Unternehmen Markus Reinke Verkaufstraining, nachfolgend Trainingsunternehmen genannt, und dem Kunden als Endbenutzer oder als Weiterverkäufer. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Trainingsunternehmens. Das Trainingsunternehmen ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
b) Die Allgemeinen Vertriebs- und Lieferbedingungen regeln den Weiterverkauf unserer urheberrechtlich geschützten Hard- und Softwareprodukte unter dem Namen Telefon-Akquise, insbesondere dem Hauptprodukt, einer Vertriebs-Software unter gleichlautendem Namen, und den von Dritten bezogenen Hard- und Softwareprodukten.
c) Sie gelten nicht, soweit schriftlich andere Bedingungen vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, denen Telefon-Akquise nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, sind in keinem Fall Vertragsinhalt. Für den Inhalt von Aufträgen ist allein der Wortlaut der diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarungen maßgebend. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zusatzvereinbarung.
2. Leistungsumfang
a) Beim Erwerb von Soft- und Hardwareprodukten sowie der unter Punkt 1 genannten Verkaufsmedien von Markus Reinke Verkaufstraining erfolgt eine Leistungserbringung, welche über die ordnungsmäßige Zusendung – auf dem Postweg oder als Download oder als PDF per Email – der bestellten Ware hinausgeht nur nach schriftlicher Vereinbarung.
b) Dienstleistungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung von Individualsoftware erbracht werden, die Beratung und die Schulung von Kunden und Interessenten sowie die Programmpflege erfolgen nur im Rahmen eines entsprechenden schriftlichen Dienstleistungsvertrages.
c) Die meisten Produkte des Trainingsunternehmens, insbesondere das Softwareprogramm „Telefon-Akquise“, werden den Kunden als Download zur Verfügung gestellt. Produktabbildungen solcher Download-Produkte haben daher nur symbolischen Charakter. Der Download-Link wird sofort nach Zahlungseingang via E-Mail an den Käufer übermittelt. Für den Download unserer Produkte, insbesondere von Video-Produkten, empfehlen wir mindestens eine DSL-Verbindung. Alle anderen Produkte können auch mit einer ISDN-Leitung herunter geladen werden. Die Datenmengen bei den Produkten des Trainingsunternehmens liegen zwischen 1 bis 7000 MB. Die Dateien werden bei der Download-Variante in eine Datei gepackt. Kunden, die kein Entpackungsprogramm für ZIP-Dateien auf ihrem Rechner installiert haben, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit uns. Die Video-Dateien sind im AVI- oder MP4-, die Tondateien im MP3-Format erstellt worden. Kunden, die ein Apple-Betriebssystem haben, müssen entweder eine Windows-Umgebung simulieren oder ein Abspielprogramm für das jeweilige Format haben.
Ihr Rechner sollte mindestens über 256 KB Arbeitsspeicher verfügen und mindestens die Windows-Version 98 oder höher haben.
Die digitalen Produkte des Trainingsunternehmens werden in der Regel über unsere Dienstleister Digistore24 GmbH oder Digital River GmbH verkauft. Informationen zu Widerrufsbelehrung und dergleichen können dort eingesehen werden. Von diesen Dienstleistern erhält der Kunde auch automatisch per Email nach Bestellung und Zahlungseingang eine Rechnung zugesandt sowie die digitalen Produkten und eventuell benötigte Benutzerdaten.
d) Die in den Trainings bzw. in den verschiedenen digitalen Trainingsprodukten inklusive des Softwareprogramms „Telefon-Akquise“ veröffentlichten Ratschläge und Tipps des Trainingsunternehmens wurden mit größter Sorgfalt vom Trainer Markus I. Reinke erarbeitet und in der Verkaufspraxis entsprechend geprüft. Eine Garantie kann jedoch nicht übernommen werden. Ebenso ist daher auch die Haftung des Trainingsunternehmens für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen.
e) Das Trainingsunternehmen bietet folgende Lizenzarten:
e.1) zeitlich unbegrenzte kostenpflichtige Lizenzen ohne Software-Upgrades: Es handelt sich um das klassische Lizenzmodel. Eine Umschreibung von kostenpflichtigen auf kostenlose Lizenzen ist NICHT möglich.
e.2) kostenpflichtige Lizenzen mit kostenpflichtigen jährlichen Upgrades. Ansonsten wie unter e.1.
e.3) zeitlich begrenzte kostenpflichtige Lizenzen ohne Software-Upgrades. Ansonsten wie unter e.1.
f) Jede erworbene Softwarelizenz erfolgt auf eine vom Kunden definierte Lokalität und Person. Die Softwarelizenz ist weder auf andere Orte noch auf andere Personen ohne die vorherige Zustimmung von Markus Reinke Verkaufstraining übertragbar, auch dürfen die Lizenzen nicht weiterverkauft werden.
3. Preise, Zahlungsziel
a) Die Preise für Waren und Dienstleistungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer der Bundesrepublik Deutschland und zuzüglich etwaiger Versand- und Verpackungskosten.
b) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am 10. Kalendertag nach Zugang auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben sein.
c) Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 10 Tagen ist der Käufer im Verzug. Bei Zahlungsverzug ist das Trainingsunternehmen berechtigt, ohne vorherige
Nachfristansetzung rechtliche Schritte und entsprechende Maßnahmen bis hin zum Sperren des kundenbezogenen Programms auszuführen.
d) Es steht dem Trainingsunternehmen frei, die Zahlungsmodalitäten bei allen Produkten und Dienstleistungen frei zu wählen.
e) Vergütungen für Individualprogrammierungen und sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der entsprechenden Auftragsvergabe abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages und werden vom Trainingsunternehmen sofort, nachdem die Leistung erbracht ist, in Rechnung gestellt. Sämtliche Vergütungen sind mit Rechnungserhalt netto Kasse zur Zahlung fällig.
f) Gegen Forderungen des Trainingsunternehmens kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen solcher Gegenforderungen ausgeübt bzw. kann nur mit
solchen Forderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder vom Trainingsunternehmen ausdrücklich anerkannt sind.
4. Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Haftung
a) Das Trainingsunternehmen übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit seiner verkauften Software, da diese in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Servers arbeiten, welcher ausschließlich beim Betreiber (Providerunternehmen) des Servers liegt. Seitens des Kunden können an das Trainingsunternehmen weder Schadensersatzansprüche wegen Nichtverfügbarkeit der Software auf dem Arbeitsplatzrechner und somit Umsatzeinbußen des Kunden noch wegen unterbliebener Ersatzleistung hergeleitet werden.
c) Sonstige Rechte des Kunden im Zusammenhang mit Serververfügbarkeit und somit Verfügbarkeit unserer Software sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
d) Programm-/ Software-Mängel müssen dem Trainingsunternehmen schriftlich in nachvollziehbarer Form und unverzüglich nach Feststellung mitgeteilt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Kündigung des Vertrages oder auf Herabsetzung von Zahlungen besteht nicht, es sei denn, dass das Trainingsunternehmen trotz zweifachen Versuchs, wofür der Kunde eine angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen hat, nicht in der Lage ist, einen nicht nur unerheblichen Mangel zu beheben bzw. die zugesicherte Eigenschaft herbeizuführen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
e) Bei Programmupdates, Umstellungen der Datenbank und sonstigen Umstellungen erfolgt ein entsprechender Hinweis auf unserer
Ausgangsseite des Kundencenters mit Angabe eines konkreten Datums bis wann die erforderlichen Maßnahmen seitens des Kunden
getroffen werden müssen. Ebenso ist es dem Trainingsunternehmen gestattet, über das Kundencenter auf jedem Arbeitsplatzmonitor einen entsprechenden Hinweis als Sperrmaske zu hinterlegen. Werden die erforderlichen Maßnahmen in gegebener Zeit nicht getroffen, kann es zum Funktionsausfall der Software führen. Hierfür haftet alleine der Kunde.
f) Im Fall der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, einer positiven Vertragsverletzung bzw. einer Verletzung von Beratungs- oder sonstigen Pflichten haftet das Trainingsunternehmen, soweit gesetzlich zulässig und vorliegend nicht anders geregelt, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet das Trainingsunternehmen in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird - z.B. durch die Erstellung von mindestens einer Datensicherungskopie pro Arbeitstag -, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
g) Ferner übernimmt das Trainingsunternehmen keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung
ungeeigneter Betriebsmittel oder anomale äußere Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.
h) Im Falle einer zeitlich befristeten Lizenz wird der Kunde rechtzeitig informiert und hat die Möglichkeit einer Verlängerung. Die gewünschte Lizenzfortsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Konditionen zur Verlängerung sind aus den aktuellen Preislisten zu entnehmen. Dem Kunden steht es frei, den Lizenzzeitraum zu erweitern. Die Sperrung der Lizenz kann durch das Trainingsunternehmen erfolgen, wenn keine Fortsetzung gewünscht wird.
i) Das Trainingsunternehmen übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei Änderung der Arbeitsumgebung oder externer Systeme jederzeit funktionsfähig bleibt.
j) Die Verantwortung für die richtige Auswahl und den richtigen Einsatz der Software, und damit auch für die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software ergeben, trägt der Lizenznehmer.
5. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte
Der Vertrag gewährt dem Kunden keinerlei geistiges Eigentum oder gewerbliche Schutzrechte. Alle Kopien, die der Kunde gemäß diesem Vertrag anfertigen dürfen, müssen dieselben Urheberrechts- und Eigentumshinweise enthalten wie die Originalsoftware. Jede missbräuchliche Nutzung verletzt die Ausschließlichkeitsrechte des Trainingsunternehmens. Jegliche Rechte an der Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an den Kunden übertragen werden, bleiben ausschließlich dem Trainingsunternehmen vorbehalten.
6. Speicherung persönlicher Daten
„Siehe unsere Bestimmungen zum Datenschutz.“
7. Sonstiges
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich. Änderungen geschlossener Verträge unter Einbeziehung der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist Mönchengladbach soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist.
Markus Reinke Verkaufstraining
Markus I. Reinke
Kreuzdornweg 13
41189 Mönchengladbach
Tel. 02166 / 611882
www.reinke-verkaufstraining.de
info@reinke-verkaufstraining.de